Keine Werbung erwünscht

Was tun, wenn der Briefkasten mit Werbung überquillt?
„Keine Werbung“-Aufkleber schaffen Abhilfe!

Wer keine Werbung im Briefkasten haben möchte, muss dies an seinem Briefkasten erkennbar machen.
Hierzu genügt ein gut sichtbarer Aufkleber „Keine Werbung einwerfen“ am Briefkasten.

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 1988 entschieden, dass Unternehmen solche Aufkleber
beachten müssen. Das Urteil vom 20.12.1988, Aktenzeichen VI ZR 182/88 besagt, dass bei Anbringung
eines solchen oder Inhaltsgleichen Aufklebers dass einwerfen von Werbung untersagt ist.
Der Briefkastenbesitzer macht durch den Aufkleber von seinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch,
in diesem Falle möchte er keine unadressierte Werbung oder Reklame erhalten

Leider halten sich nicht alle Firmen an dieses Gebot und nicht jede Werbung wird von Gerichten gleich behandelt.

Sollten Sie trotz der „Werbeverbot„-Kennzeichnung Werbung im Briefkasten erhalten, können Sie sich
Sie sich so gegen den Einwurf von unerwünschter Werbung wehren:

Nicht adressierte Reklamesendungen, Handzettel und Wurfsendungen

Wenn Sie trotz des Aufklebers „Keine Werbung einwerfen“ Wurfsendungen, Handzettel oder andere Reklame in Ihrem Briefkasten finden, sollten Sie die betreffenden Firmen unmissverständlich am besten per Einschreiben auffordern, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen und dabei auf das BGH-Urteil von 1988 verweisen.

Kostenlose oder Gratis-Zeitungen

Wenn Sie kostenlose Anzeigenblätter einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber „Keine Werbung einwerfen“ auf Ihrem Briefkasten nicht aus. Solche Blätter dürfen gem. der derzeitigen Rechtsprechung trotzdem eingeworfen werden. Sie können aber mit einem Aufkleber „Keine Werbung und kostenlose Zeitungen einwerfen“ verhindert werden. In diesem Fall kann man auch den Verlag in einem Schreiben darauf hinweisen.

SONDERFALL:

Werbebeilagen in kostenpflichtigen Tageszeitungen

Wenn Sie eine kostenpflichtige Tages- oder Wochenzeitung abonniert haben, in welcher Werbung eingelegt sind, gilt der Aufkleber „Keine Werbung einwerfen“ nicht. Solche Werbung ist Bestandteil der Zeitung und kann leider nicht separat zurückgewiesen werden.

Aufkleber keine Werbung bestellen